ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

  1. Nach Erhalt der Bestätigung der gemachten Buchung zahlt der Mieter dem Vermieter innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung, wie auf der Buchungsbestätigung angegeben. Diese Anzahlung ist eine Vorschusszahlung auf den Mietpreis und wird daher bei der Abrechnung von dem vereinbarten Mietpreis abgezogen. Der Restbetrag des Mietpreises wird innerhalb von vier Wochen vor Beginn des Aufenthalts bezahlt.
  2. Zwischen Ihnen und Landgoed De Eendracht ist ein definitiver Vertrag zustande gekommen, sobald Sie Ihre Anzahlung gemacht haben.
  3. Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und in einem guten Zustand an den Mieter zu übergeben.
  4. Der Mieter wird das Mietobjekt nicht weder an Dritte weitervermieten oder zur Nutzung überlassen, noch wird er darin mit mehr Personen übernachten als in dem Vertrag vereinbart.
  5. Der Mieter wird das Mietobjekt ordnungsgemäß nutzen und ordentlich und sauber bewohnen, wobei er sich verpflichtet, alle Schäden, die durch diese Nutzung oder Nachlässigkeit seinerseits an dem Mietobjekt oder der Einrichtung und dem Hausrat entstehen, unmittelbar zu vergüten. Dies gilt ebenfalls im Fall von vermissten Teilen des Mietobjekts, der Einrichtung oder des Hausrats. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit dem sich darin befindenden Inventar nach Ablauf des Mietzeitraums wieder sauber zu übergeben.
  6. Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Vermieters mitgebracht werden. Für Haustiere ist der dafür vereinbarte Tarif zu zahlen.
  7. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich als Ferienunterkunft nutzen und darf darin insbesondere keinerlei beruflichen oder betrieblichen Aktivitäten ausüben. Es ist nicht erlaubt, bei dem Mietobjekt zu zelten oder ein anderes Campingmittel aufzustellen.
  8. Es ist nicht erlaubt, ohne Bettwäsche und Kissenbezüge auf den Betten zu schlafen. Um das Inventar zu schützen, ist die Miete von Bettwäsche , die mindestens der Anzahl der anwesenden Personen entspricht, ab dem 1. Januar 2022 über das Vermietungsbüro obligatorisch.
  9. Es ist dem Mieter verboten, durch Musik oder anderweitig Lärmbelästigung bei anderen Bewohnern des Landgutes zu verursachen.
  10. Das zur Verfügung stellen des Mietobjekts erfolgt durch die Übergabe der Hausschlüssel seitens des Vermieters an den Mieter.
  11. Der Vermieter haftet nicht für:
    a. Diebstahl oder Beschädigungen des Eigentums des Mieters.
    b. Den Ausfall, für Defekte oder die Außerbetriebstellung von technischen Geräten oder einem eventuell vorhandenen Internetanschluss in dem Mietobjekt.
    c. Gebrechen oder Unannehmlichkeiten, die außerhalb der Verantwortlichkeit des Vermieters von Dritten verursacht werden.
    Für diese eventuellen Unannehmlichkeiten kann der Mieter keine Rückerstattung des Mietpreises fordern.
  12. Jeder Mieter hat bei der Restzahlung des Mietpreises auch eine Kaution in Höhe von € 150,00 pro Mietobjekt zu zahlen, welche er innen 14 Tagen nach Abfahrt nach Abzug eventueller offen stehender Posten zurückerhält. Im Fall eines von dem Mieter verursachten Schadens wie in Artikel 5 umschrieben, behält der Vermieter sich das Recht vor, die von dem Mieter gezahlte Kaution einzubehalten, bis der tatsächliche Betrag des Schadens bekannt ist.
  13. Wenn der Eigentümer der Ferienunterkunft sich dem zustande gekommenen Vertrag entziehen sollte, dann ist das Vermietungsbüro berechtigt, dem Mieter ersatzweise ein gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen. Dies nach Ermessen des Vermietungsbüros. Der Mieter kann das Vermietungsbüro in diesem Fall nicht haftbar machen.
  14. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten als entbunden zu betrachten, wenn:
    a. Die Kaution nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt bezahlt ist.
    b. Zu Beginn des Mietzeitraums nicht der gesamte Mietpreis bezahlt worden ist.
    c. Der Mieter das Mietobjekt vorzeitig verlässt.
    Ungeachtet der Verpflichtung des Mieters den gesamten Mietpreis zu zahlen, ist es dem Vermieter in einem der unter a, b und c dieses Artikels genannten Fälle erlaubt, zu versuchen das Mietobjekt in der Zeit, in der es nicht mehr von dem Mieter genutzt wird, an andere weiter zu vermieten, um weiteren Schaden zu begrenzen.
  15. Bei Annullierung oder vorzeitigem Verlassen des Mietobjekts erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises.